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9. Oktober 2024

Machen Sie sich bereit für die EUDR

Ab dem 1. Januar 2025 müssen grosse Unternehmen voraussichtlich die EU Deforestation Regulation umgesetzt haben. Ab dem 1. Juli 2025 gilt voraussichtlich die Vorgabe auch für die kleine und mittlere Unternehmen.

Die Verordnung stellt klare Vorgaben für Unternehmen die Produkte aus Holz, Kakao, Kautschuk, Kaffee, Ölpalme und Rinder in Verkehr bringen. Bei diesen Produkten muss in der gesamten Produktionskette bis zur Auslieferung die Sorgfaltspflicht eingehalten werden.

Für Verpackungen bedeutet dies gemäss der Information der Deutschen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: «Wenn eine betroffene Verpackung als eigenständiges Erzeugnis und nicht als Verpackung für ein anderes Erzeugnis in Verkehr gebracht oder ausgeführt wird, fällt sie unter die Verordnung und es gelten daher Sorgfaltspflichten. Wenn eine Verpackung, die unter HS-Code 4415 fällt, dazu verwendet wird, ein anderes Erzeugnis «zu stützen, zu schützen oder zu tragen», fällt es nicht unter die Verordnung.»

Aus dieser Erklärung haben wir abgeleitet, dass auch Broschüren, Bücher und andere Druckerzeugnisse unter die Sorgfaltspflicht fallen. Dies bedeutet, dass der Empfänger Ihrer Druckprodukte (Marktteilnehmer) die Sorgfaltspflicht erfüllen muss und Sie ihm die entsprechenden Unterlagen bereitstellen müssen. Ist Ihr Kunde ein Grossunternehmen kann es sein, dass er auch von seinen KMU-Lieferanten die Nachweise ab 1. Januar 2025 einfordert.

Wir, die Printplus AG, haben uns entschieden, trotz aller Unbekannten und den Anträgen auf Verschiebung, die Umsetzung einer Lösung konsequent voranzutreiben. Unser Ziel ist es, Ende Oktober allen Anwendern von printplus druck und printplus druck x ein passendes Werkzeug zur Verfügung zu stellen.

Wie die Abbildung zeigt, stellen wir Ihnen Funktionen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht und für die Anmeldung von neuen Produkten bereit. Die Prüfung erfolgt automatisiert mit der Zugangsbuchung von Materialien. Vor dem Drucken der Lieferscheine wird mit den eingesetzten Materialien und deren Referenzen die neue Referenznummer für das Lieferprodukt automatisiert erzeugt. Die Weitergabe der neuen Nummer erfolgt mit dem gedruckten Lieferschein.

Ihre nächsten Schritte
Prüfen Sie Ihre Pflicht bezüglich der Termine für die Einführung der EUDR-Prozesse. Stimmen Sie sich auch mit Ihren Kunden ab. Diese fordern eventuell die Prozesse vor den gesetzlichen Terminen ein.

Klären Sie mit Ihren Lieferanten, welche von den gelieferten Produkten der EUDR unterstellt sind. Dies muss nicht nur das Papier sein. Es können auch weitere Produkte Bestandteile von Kautschuk, Palmöl oder Zellulose enthalten. Fordern Sie Ihre Lieferanten auf, die Referenznummer auf der Gebindebeschriftung als Bar- oder QR-Code anzudrucken. Dies ermöglicht Ihnen direkt beim Wareneingang eine einfache und sichere Erfassung der Nummer.

Als Anwender von printplus druck erhalten Sie die EUDR-Erweiterung im Rahmen der Software-Wartung als HotFix zur Version 2024.0.0.x. Aktualisieren Sie bitte vorab Ihre produktive Umgebung auf diese Version. So müssen Sie später nur das ergänzende HotFix installieren.

In der Materialwirtschaft ist die Verwaltung der einzelnen Rollen oder Paletten notwendig. Haben Sie diese bereits im Einsatz, ist die Basis für die EUDR-Prozesse umgesetzt. Ansonsten empfehlen wir die Einführung dieser Prozesse als Vorbereitung für die EUDR.

Sie haben das printplus druck Logistik-Terminal im Einsatz? Die EUDR Erweiterung wird nur für die aktuelle Version ausgeliefert. Diese kann auf dem Datalogic Skorpio X5 betrieben werden, die älteren Falcon-Scanner werden nicht mehr unterstützt.

Die Abbildung zeigt den EUDR-Ablauf schematisch vom Wald bis zum Endprodukt. Die Referenznummern entstehen basierend auf den Geo-Daten der eingesetzten Bäume. Diese stammen laufend aus anderen Bereichen und daher wird jede bei Ihnen angelieferte Charge eine andere Nummer aufweisen.

Für die Anwender von printplus druck x oder printplus druck ohne Bestandsführung werden wir eine cloudbasierte App-Lösung bereitstellen. Sie können mit der bisherigen Softwareversion weiterarbeiten. Die cloudbasierte Lösung kann auch von Drucksacheneinkäufern oder Druckereien ohne Printplus-MIS für die EUDR-Prozesse eingesetzt werden. Weitere Informationen zur App werden wir Ihnen Ende Oktober zustellen.

Hinweis: Die Lösung basiert auf den aktuell öffentlich verfügbaren Informationen und wurde keiner rechtlichen Prüfung unterzogen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der zugehörigen korrekten Umsetzung der internen Prozesse ist der Nutzer selbst verantwortlich.