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23. Juli 2026

Sind Sie bereit für die PPWR?

Ja, mit printplus druck sind alle notwendigen Funktionen vorhanden, um die relevanten Dokumentationspflichten der PPWR abzubilden. Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verordnung zur einheitlichen Regelung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Sie wird ab dem 12. August 2026 verbindlich angewendet und hat zum Ziel, Recycling, Wiederverwendung und Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken.

Sie als Druckerei sind von der Verordnung betroffen, sobald Sie Verpackungen produzieren oder als Inverkehrbringer im Sinne der PPWR auftreten.

Dies betrifft insbesondere den Prozess der Verpackungsentwicklung sowie Anforderungen an Kennzeichnung und Dokumentation, unter anderem:

• das Volumen der Verpackung im Verhältnis zum Inhalt
• die Materialwahl sowie Veredelungen und Beschichtungen
• Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und Gestaltung

Diese inhaltlichen Anforderungen werden üblicherweise in den entsprechenden Fachprozessen und Systemen umgesetzt und liegen außerhalb von printplus druck. Im Zusammenhang mit der Inverkehrbringung müssen jedoch folgende Nachweise erstellt, vorgehalten und auf Anfrage bereitgestellt werden:

• Konformitätserklärung (Declaration of Conformity)
• technische Dokumentation
• Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen (z. B. auf Basis von Material- und Lieferantendaten)

Diese Informationen können Sie in printplus druck über die Dokumentenverwaltung zum Auftrag oder zum Artikelstamm hinterlegen, insbesondere wenn Sie mit Halb- und Fertigfabrikaten für Verpackungsprodukte arbeiten.

Zusätzlich ist es erforderlich, für eingesetzte Materialien entsprechende Konformitätserklärungen Ihrer Lieferanten einzuholen. Diese können in printplus druck im Bereich Qualität des Artikelstamms systematisch abgelegt werden.

Der Bereich Qualität kann im Firmenprofil aktiviert werden, sofern die Option Spezialartikel lizenziert ist. Für diese Artikel empfehlen wir eine auftragsbezogene Lagerführung, idealerweise mit Chargenverwaltung, um die Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Materialien sicherzustellen.

Diese Empfehlung basiert auf unserem aktuellen Verständnis der verfügbaren Informationen und stellt keine rechtliche Beratung dar.